Die Stadt Herne, Fachbereich Kultur, ist bemüht, ihre Internetseite „Kultur in Herne“ im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite „Kultur in Herne“.
[Entwurf – wird nach Abschluss der Prüfung ergänzt: vollständig / teilweise / nicht vereinbar.]
[Entwurf – wird nach der Prüfung ergänzt.] Bekannte Punkte, die bei der Prüfung besonders betrachtet werden:
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt. Sie beruht auf einer [Selbstbewertung / Prüfung durch Dritte].
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Internetseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne an uns wenden:
[Ansprechperson / Stelle – bitte bestätigen]
E-Mail: barrierefrei@herne.de
Wenn Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet.
Telefon: 0211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik